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Finanzierung

Wie kann ein E-Auto finanziert werden?

Elektroautos sind mehr als nur ein Trend. Das Umweltbewusstsein steigt und somit das Interesse an Themen wie Nachhaltigkeit und Elektromobilität. Jedoch sind Elektroautos und Plug-In Hybride trotz der 2016 gestarteten Kaufprämie teuer in der Anschaffung. Um trotzdem eines der bekannten Elektroautos von Tesla, Nissan, Renault & Co zu fahren, gibt es als alternative zum Kauf weitere Möglichkeiten ein Elektroauto zu finanzieren. 

Wer über den Kauf eines Elektroautos nachdenkt kann dafür einen Kredit aufnehmen. Bei dem Autokredit handelt es sich um einen Zweckgebundenen Kredit, der auf den Kauf eines Autos zugeschnitten ist, wodurch der Zins niedriger wird. Es spielt dabei keine Rolle, ob mit dem Autokredit ein Neu- oder Gebrauchtwagen finanziert werden soll. Das Darlehen wir von der Bank in vertraglich festgelegten Monatsraten über einen bestimmten Jahreszeitraum zurückgezahlt. Dabei ist es von Vorteil, wenn ausreichend Eigenkapital vorhanden ist, da sich die Raten danach richten. 

Speziell für Freiberufler und Unternehmen bietet die KFW ein Umweltprogramm zur Förderung der Elektromobilität. 

Die KFW (Staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau) fördert seit Jahren den Kauf von gewerblich genutzten Elektroautos, Hybridautos und Plug-In Hybride. Auch der Ausbau der Ladeinfrastruktur wird unterstützt. Freiberufler und Unternehmen aus dem In- und Ausland können zu einem günstigen Jahreszins einen Kredit bei der KFW erhalten.

Bei einem Ratenkauf ist der Darlehensgeber eine Autobank oder ein anderes Kreditinstitut. Die Rückzahlung erfolgt in monatlichen Raten. Dabei ist die Höhe der Tilgung sowie die Höhe der Anzahlung und die Länge der Laufzeit vom Preis des Elektroautos abhängig.  

Kann das Elektroauto nach Laufzeitende behalten werden? 

Der Ratenkauf eignet sich besonders, wenn das E-Auto auch nach Ablauf der Laufzeit weiterhin gefahren werden soll.

Es gibt auch die Möglichkeit, wie konventionell betriebene Autos, ein Elektroauto per Leasingvertrag zu erwerben.

Es gibt verschiedene Leasing Verträge, den Kilometervertrag und den Restwertvertrag. Welches das geeignete Leasingmodell ist hängt von verschiedenen Faktoren und persönlichen Vorlieben ab. 

Bei dem Kilometervertrag wird das Elektroauto über eine bestimme Kilometerleistung gemietet. Das bedeutet die gefahrenen Kilometer z.B. pro Monat sollten eingeschätzt werden können. Denn jeder mehr gefahrene Kilometer kostet. Wenn am Ende die Toleranzgrenze von z.B. 2.000km überschritten wird muss nachgezahlt werden. Wird weniger gefahren gibt es einen Geldbetrag zurück. Die Leasingraten bleiben über die gesamte Laufzeit in der selben Höhe. 

Der Restwertvertrag eignet sich besonders für eine Mittel- bis Langfristige Laufzeit. Dabei spielen die gefahrenen Kilometer keine Rolle. Die Leasingrate bleibt in gleicher Höhe und verläuft in vertraglich festgelegten Intervallen. Je nach Entwicklung des Restwertes muss am Ende nachgezahlt werden oder der Leasingnehmer erhält Geld zurück. 

Kann das Elektroauto anschießend erworben werden?

Nach der Vertraglich festgelegten Laufzeit des Kilometervertrags hat der Leasingnehmer nicht die Möglichkeit das Elektroauto zu erwerben. Das kann zum Vorteil haben, dass das Risiko des ungewissen Restwertes bei Elektroautos vom Leasingnehmer nicht getragen werden muss. 

Beim Restwertvertrag kann das Elektroauto erworben werden, dafür wird der Restbetrag an den Leasinggeber gezahlt. Dies kann auch mit einem Anschluss-Leasing in Raten gezahlt werden.

Ist während der Leasinglaufzeit eine Kündigung des Vertrages möglich?

Die Kündigung des Vertrages ist nur unter Zustimmung des Leasinggebers und Leasingnehmers möglich oder wenn einer gegen vertraglich festgelegte Vereinbarungen verstößt. Der Leasingnehmer muss dann eine hohe Ausgleichszahlung an den Leasinggeber zahlen. Daher ist es von Vorteil ein Sonderkündigungsrecht vertraglich zu vereinbaren. 

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