Grundsätzlich besteht für Pedelecs keine Führerscheinpflicht, da sie rechtlich gesehen ein Fahrrad sind.
Für E-Bikes mit Gashebel oder für „schnelle Pedelcs“ mit erhöhter Nenndauerleistung des Motors, sprich ab 250W besteht eine Führerscheinpflicht. Personen ab 15 Jahren in Verbindung mit der Mofa-Prüfbescheinigung dürfen ein solches E-Bike fahren. Personen, die vor dem 01.04.65 geboren sind, benötigen zum Fahren lediglich einen gültigen Personalausweis.
E-Bikes mit unabhängigem Antrieb fallen unter den Begriff des Kleinkraftrades und dürfen daher bis 45km/h schnell werden.