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Tretunterstützung

Limitierte Tretunterstützung

Bei einem Bike mit limitierter Tretunterstützung schaltet sich der Elektromotor nur zu, wenn man in die Pedale tritt. Es ist also quasi nur eine Trittunterstützung. Sobald sich diese ab 25km/h abschaltet, unterliegen sie nicht den EU-Kraftfahrzeugrichtlinien und sind daher nicht versicherungs- und führerscheinpflichtig. Auch das Tragen eines Helmes ist nicht vorgeschrieben und zudem ist keine Betriebserlaubnis von Nöten.
Diese „normalen“ Pedelecs sind laut StVO normale Fahrräder.
Eine Ausnahme sind Pedelecs, die über eine Anfahrhilfe verfügen. Diese Anfahrhilfe macht ein Fortbewegen ohne Treten möglich. Durch drehen am Gasgriff kann das Bike somit bis zu 6km/h schnell beschleunigen. 

Unlimitierte Tretunterstützung

S-Pedelecs haben eine unlimitierte Tretunterstützung. Daher sind sie auch versicherungspflichtig und es wird ein Mindestalter, sowie die Mofa-Prüfbescheinigung vorausgesetzt. Sie werden im Prinzip wie ein Mofa gehandhabt und dürfen daher auch Radwege benutzen. Abgesehen von der rechtlichen Kategorie (S-Pedelcs sind Kleinkrafträder mit geringer Leistung) unterscheiden sich Räder mit limitierter und unlimitierter nur in der höheren Geschwindigkeit. Handhabung und Fahrverhalten sind quasi identisch.

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