Wann ein Bike versicherungspflichtig wird bzw. ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Ein normales Pedelec ist nicht versicherungspflichtig da:
Ein Pedelec rechtlich gesehen ein Fahrrad ist. Der Motor schaltet sich bei maximal 25km/h ab und dies auch nur, wenn man gleichzeitig in die Pedale tritt. Die Motorenleistung bei einem normalen Pedelec beträgt maximal 250 Watt. Es ist weder eine Betriebserlaubnis notwendig, noch besteht eine Helmpflicht. Man darf innerorts und außerorts den Radweg benutzen und es wird weder Mindestalter, noch Führerschein vorgeschrieben.
Ein Pedelec, das diese Kriterien erfüllt, ist nicht versicherungspflichtig.
Ein E-Bike ist versicherungspflichtig:
Ein E-Bike hingegen ist rechtlich gesehen ein Kleinkraftrad. Der integrierte Motor funktioniert auch ohne treten, durch bedienen einen Gashebels. Der Motor schaltet sich zudem nicht von alleine ab. Das E-Bike kann Geschwindigkeiten von bis zu 45km/h erreichen. Es besteht keine direkte Helmpflicht, zum Tragen eines Helmes wird jedoch geraten. Zum fahren eines solchen E-Bikes muss das Mindestalter von 15 Jahren erreicht sein und der Fahrer muss den Mofa Führerschein besitzen. Es sei denn, er ist vor dem 01.04.1965 geboren, dann reicht ein gültiger Personalausweis. Mit einem E-Bike darf man Radwege nur außerorts benutzen.