Grundsätzlich kann man sagen, dass E-Bikes, deren Motor bei 45km/h nicht automatisch abgeschalten, zulassungspflichtig sind, da sie ansonsten unter die Kategorie Kleinrafträder fallen würden (Fahrerlaubisklasse M).
Pedelecs und E-Bikes gelten in Deutschland rechtlich gesehen als Fahrrad. Daher ist keine Zulassung und Versicherung von Nöten.