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Zulassungspflicht

Grundsätzlich kann man sagen, dass E-Bikes, deren Motor bei 45km/h nicht automatisch abgeschalten, zulassungspflichtig sind, da sie ansonsten unter die Kategorie Kleinrafträder fallen würden (Fahrerlaubisklasse M).

Pedelecs und E-Bikes gelten in Deutschland rechtlich gesehen als Fahrrad. Daher ist keine Zulassung und Versicherung von Nöten.

 

 

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