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Regeln und Gesetze

Ein Pedelec 25 darf Jeder fahren!

Für das normale Pedelec 25 mit Tretunterstützung bis 25 km/h ohne Anfahrhilfe gibt es keine gesetzliche Altersbeschränkung, da es als normales Fahrrad eingestuft wird. Somit besteht keine Führerschein- und keine Helmpflicht und ein Versicherungskennzeichen ist nicht von Nöten. Gekennzeichnete Radwege müssen benutzt werden und sonstige Radwege dürfen befahren werden. Das Transportieren von Kindern im Anhänger ist erlaubt.

Für das Pedelec 25 mit Tretunterstützung bis 25 km/h und Anfahrhilfe bis 6 km/h besteht ebenfalls keine gesetzliche Altersbeschränkung, da es rechtlich gesehen ein Fahrrad ist.

Somit besteht keine Führerschein- und keine Helmpflicht und ein Versicherungskennzeichen ist nicht von Nöten. Schäden, die durch einen Unfall verursacht wurden, werden von einer privaten Hausrat- oder Haftpflichtversicherung übernommen. Trotzdem sollte man sich vorher bei seiner Versicherung informieren, da manche Versicherungen selbstfahrende Fahrzeuge kategorisch ausschließen. Pedelecs mit Anfahrhilfe müssen auf gekennzeichneten Radwegen fahren, jedoch ohne die Anfahrhilfe zu benutzen. Das Transportieren von Kindern im Anhänger ist erlaubt.

Beim Pedelec 45 verhält es sich wie beim Mofa

Das Pedelec 45 fährt rein elektrisch bis zu 20 km/h und beim Treten mit Unterstützung erreicht man eine Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h. Sie zählen zu den Kleinkrafträdern, für die eine Helmpflicht besteht. Es besteht die gesetzliche Altersbeschränkung von 15 Jahren und der Fahrer benötigt eine Mofa-Prüfbescheinigung, wenn er nach dem 1.4.1965 geboren wurde. Die Versicherungspflicht fordert ein Versicherungskennzeichen, da Schäden nicht von einer Privathaftpflichtversicherung übernommen werden. Eine Betriebserlaubnis durch den TÜV ist nötig. Eine Radwegbenutzung ist verboten und das Transportieren von Kindern im Anhänger ist nicht erlaubt. In Einbahnstraßen darf man nicht entgegen der Fahrtrichtung fahren, auch wenn die Straße für Radfahrer freigegeben ist.

Das E-Bike ohne Tretunterstützung

Da man mit einem E-Bike bis zu 20 km/h rein elektrisch fahren kann, ohne in die Pedale zu treten, gilt es als Kleinkraftrad. Die gesetzliche Altersbeschränkung liegt bei 15 Jahren und der Fahrer benötigt eine Mofa-Prüfbescheinigung, wenn er nach dem 1.4.1965 geboren wurde. Ein Versicherungszeichen ist Pflicht, da Schäden nicht von einer privaten Haftpflichtversicherung übernommen werden.

Radwege dürfen nur befahren werden, wenn sie für Mofas freigegeben sind. Die Benutzung der Radwege außerhalb geschlossener Ortschaften sowie der Straße ist jederzeit möglich. Unterstützt der Motor nur bis 20 km/h und regelt dann ab, besteht keine Helmpflicht. Fährt das E-Bike rein elektrisch bis 25 km/h, muss ein Helm getragen werden. Das Transportieren von Kindern im Anhänger ist nicht erlaubt.

E-Bikes bis 45 km/h fallen unter den Begriff eines Kleinkraftrades/Kraftfahrzeuge und dürfen nur mit einer Fahrerlaubnis der Klasse M gefahren werden. Auch hier gilt die Helm- und Versicherungspflicht. Radwege sind tabu.

Schnelle E-Bikes über 45 km/h

E-Bikes über 45 km/h sind kaum am Markt vertreten und gelten - je nach Leistung - als Leichtkrafträder der Führerscheinklasse A1 oder als Motorräder der Klasse A. Diese Fahrzeuge sind steuer- und versicherungspflichtig.

Für den vollangetriebenen E-Scooter gilt eine gesetzliche Altersbeschränkung von 16 Jahren, in Verbindung mit einem Führerschein der Klasse M.

Für das E-Kraftrad gilt eine gesetzliche Altersbeschränkung von 16 Jahren, in Verbindung mit einem Führerschein der Klasse A1.

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