Einsteigen und die Zukunft hautnah erleben. Der BMW i3 steckt voller innovativer Technologien, mit denen er souverän den Alltag meistert. Er vereint außergewöhnliche Fahrdynamik mit intelligenter Nachhaltigkeit, futuristisches Design mit grenzenloser Konnektivität und einem urbanen Lebensgefühl. Immer bereit für die Straße und neue Wege. Mit Stil und richtungsweisendem Design für ein neues Fahrerlebnis mit elektrisierender Fahrfreude.
Elektrisieren Sie jetzt Ihren Alltag: Geben Sie Ihr Dieselfahrzeug mit Euro-5-Abgasnorm oder älter bei Ihrem BMW Partner in Zahlung und sichern Sie sich die BMW Umweltprämie** in Höhe von 2.000 EUR. In Verbindung mit dem staatlich geförderten Umweltbonus von 4.000 EUR (Weitere Informationen sowie das Antragsformular finden Sie unter www.bafa.de/umweltbonus) sichern Sie sich so 6.000 EUR Vorteil* beim Kauf eines BMW i3.
* Der Vorteil setzt sich zusammen aus 2.000 EUR (netto) BMW Umweltprämie** und 4.000 EUR (netto) Umweltbonus. Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus ist durch die auf der Webseite der BAFA (www.bafa.de) abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 30.06.2019.
** Die BMW Umweltprämie in Höhe von 2.000 EUR (netto) ist bei Erwerb eines BMW Neufahrzeugs und in Höhe von 1.500 EUR (netto) bei Erwerb eines BMW Vorführwagens (Erstzulassung über BMW Partner/Niederlassung, max. 15 Monate und 20.000 km bis zur Zweitzulassung) oder eines Jungen Gebrauchten (max. 18 Monate nach Erstzulassung) zunächst bis zum 30.06.2018 erhältlich (es gilt das Datum des Erwerbs, Auslieferung bis 30.09.2018, Zulassung muss in Deutschland erfolgen). Das Angebot gilt nur bei Erwerb eines Fahrzeugs mit max. 130g CO2/km (kombiniert) gem. NEFZ. Weitere Voraussetzung für den Erhalt der BMW Umweltprämie ist die Inzahlungnahme eines seit mindestens 12 Monaten in Deutschland auf den Käufer zugelassenen Diesel-Gebrauchtfahrzeugs mit Euro-5-Abgasnorm oder älter, alternativ die gemäß § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung nachgewiesene Verschrottung eines solchen Fahrzeugs durch den Käufer innerhalb sechs Wochen nach Zulassung des Neufahrzeugs. Der jeweilige BMW Partner ist der verantwortliche Ansprechpartner im Hinblick auf die Verschrottung. Ein Angebot für Privat-, Gewerbe- und Businesskunden.