ADFC teilt mit: Der neue Paragraph 1 Absatz 3 des Straßenverkehrsgesetzes ist am 20. Juni im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am 21. Juni 2013 in Kraft getreten.
Der Deutsche Bundestag hat damit eine Grauzone geschlossen: Die verkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrräder gelten nun ausdrücklich für sämtliche Pedelecs, auch für solche mit Anfahr- oder Schiebehilfe, die bis 6 km/h auch ohne Treten wirkt.
So entfallen defintiv das Mindestalter von 15 Jahren und die Pflicht, eine Mofa-Prüfbescheinigung, eine Fahrerlaubnis oder ein Geburtsdatum vor dem 1. April 1965 nachzuweisen. Auch Haftpflicht- und Diebstahlversicherungen dürfen für Pedelecs mit Anfahrhilfe nun keine anderen Maßstäbe mehr ansetzen als für gewöhnliche Fahrräder.