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Keine Helmpflicht - aber Mitschuld. Zum Urteil des schleswig-holsteinischen OLG vom 5. Juni 2013

E-Bike & Pedelec
20.06.2013 - von Julia Brinker

Letzte Woche erging ein kurioses Urteil am schleswig-holsteinischen Oberlandesgericht (Urteil vom 5. Juni 2013; Az. 7 U 11/12), das es sich näher anzusehen lohnt.

Zum Sachverhalt: Die Klägerin fuhr ohne Helm mit dem Fahrrad auf der Straße, als unmittelbar vor ihr die Fahrertür eines rechts parkenden PKW geöffnet wurde, dessen Führerin sich nicht der Sicherheit dieses Unterfangens durch Blick in den Seitenspiegel vergewissert hatte. Die Radfahrerin konnte nicht mehr ausweichen, prallte gegen die Türe, überschlug sich und schlug mit dem Hinterkopf hart auf den Asphalt, wodurch sie sich schwere Schädel- und Hirnverletzungen zuzog, die einen zweimonatigen Krankenhausaufenthalt und darauffolgende ambulante Weiterbehandlung erforderten. Die derart Versehrte klagte vor Gericht auf die Feststellung, dass die Halterin des PKW für alle aus dem Unfall entstandenen Schäden und Folgeschäden zu haften habe. Die Verteidigung entgegnete kühn, die Fahrradfahrerin sei ja wohl mitschuldig an ihren Verletzungen, schließlich sei sie ohne Helm gefahren. 

Erhöhtes Verletzungsrisiko für Radfahrer?

Tatsächlich folgte das OLG SH dieser Argumentation und sprach der Klägerin eine Teilschuld von 20% an den Folgen des Unfalls zu. Zwar überwiege die Schuld der Angeklagten deutlich. Und natürlich, so betonte man in der Begründung, gebe es keine allgemeine Helmpflicht, doch hätte die Klägerin angesichts des "erhöhten Verletzungsrisikos", dem man als Radfahrer "heutzutage im täglichen Verkehr" ausgesetzt sei, im eigenen Interesse Vorsorge tragen müssen. Mit anderen Worten: Du musst zwar keinen Helm tragen, aber wenn's nachher knallt, brauchst Du Dich nicht beschweren, nicht so laut wenigstens … Mit einem Helm, so das Urteil eines gerichtlich einberufenen Experten, wären die Verletzungen zwar nicht abgewandt, aber doch abgemildert worden. Vermutlich, möchte man hinzufügen. Denn die "einmütige Einschätzung der Sicherheitsexperten" (Zitat OLG), dass ein Helm definitiv sicherer sei, ist nicht unumstritten und also gar nicht einmütig.

Gefahr mit Helm? Helmpflicht für Autofahrer? 

Ein Fahrradhändler z.B. berichtet in einem Kommentarthread zum Thema von einem Kunden, der nach dem Absteigen (!) gestürzt sei, wobei der Vorderteil seines Helmes an einem Tisch hängen blieb: Genickanbruch.

Nach einer Studie („Schädel-Hirn-Verletzung – Epidemiologie und Versorgung“) sind mit 758 Verunfallten mit SHV Autofahrer durchaus gefährdeter als Fahrradfahrer mit einer Zahl von 602 der untersuchten Verunfallten. Mitschuld für den betroffenen Autofahrer in einem solchen Fall? Jedenfalls sind weder die besondere Gefährdung von Radfahrern noch die erhöhte Sicherheit durch einen Helm tatsächlich erwiesen, sondern bloße Behauptungen. 

Fragwürdige Einschätzungen des Gerichts.

Den Vogel schießt jedoch eine andere Äußerung des OLG ab: Radfahrer würden "von Kraftfahrern oftmals nur als störende Hindernisse im frei fließenden Verkehr empfunden". Hier spricht vielleicht jemand aus eigener Erfahrung. Es wird jedenfalls kein Beleg für diese Äußerung gegeben, sondern schlicht Schlecht-Wetter-Politik gemacht. 

Der obige Fall wurde zur Revision freigegeben und wir drücken der Klägerin die Daumen!

Pressemeldung des OLG SH: 

http://www.schleswig-holstein.de/OLG/DE/Service/Presse/Pressemeldungen/201309fahrradhelm.html

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