Nach knapp einem Jahr des ärgerlichen Verbots für Elektrofahrräder im öffentlichen Personennahverkehr soll ab 1. April 2014 Besserung eintreten
Eigentlich war Alles so schön einfach: Die fortschrittlichen und umweltbewussten Pendler stiegen zu Hause auf ihr Pedelec, radelten entspannt zum oft entlegenen Bahnhof und nahmen ihr E-Bike mit auf die Reise. Oft ging es zur Arbeit, wo man vom Zielbahnhof dann gerne auch mal ein paar Kilometer ins Büro in Kauf nehmen konnte, mit dem Pedelec hatte man ja den "eingebauten Rückenwind". Häufig führte die Reise jedoch auch in entferntere Regionen, wo man trotz fortgeschrittenen Alters auf neuangelegten Radwegen die Landschaft mühelos erkunden konnte.
Nordrhein-Westfalen hatte jedoch offenbar etwas dagegen und so wurden diese "sperrigen Güter" ab dem 01. Januar 2013 aus dem ÖPNV verdrängt. Dabei war den Gesetzgebern offenbar nicht aufgefallen, dass ein E-Bike oder Pedelec lediglich ein Fahrrad mit Akku und Antrieb ist. Die meisten können trotz den fast 1,4 Mio. E-Bikes auf deutschen Straßen den Unterschied noch immer nicht erkennen. Aber verboten wurden sie trotzdem. Sooo sperrig!
Anscheinend hat man in der Zwischenzeit erkannt, welchen Mehrwert die Räder mit Trittunterstützung haben und die Verordnung zurückgenommen. Ab dem 1. April darf das Elektrofahrrad ganz ohne Scherz wieder mitgenommen werden. Das freut sowohl Pendler, als auch Radreisende. Gute Nachrichten für NRW, gerade richtig zum Frühlingsbeginn!
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