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Radwege frei fürs E-Bike - Bundesrat entscheidet über neues Gesetz

E-Bike & Pedelec
29.06.2016 - von Julia Brinker
E-Bike Regelung für Radwege

E-Biker aufgepasst: Am Mittwoch vergangener Woche wurde vom Bundesverkehrsministerium eine Gesetzesnovelle verabschiedet, die E-Bikefahrern künftig die Benutzung von Radwegen erlaubt.

Damit diese Novelle in Kraft treten kann, bedarf es noch der Zustimmung des Bundesrates. Lesen Sie hier vorab, was E-Biker im Falle einer positiven Abstimmung erwartet:

Unfallberichte, bei denen E-Bikes in unübersichtlichen Verkehrssituationen mit Autos zusammengeprallt sind, liest man leider täglich in der Lokalpresse. Die neue Regelung, die allerdings nur für Elektrofahrräder bis 25 km/h gilt, soll E-Biker künftig vor Kollisionen mit "stärkeren" Verkehrsteilnehmern besser schützen.

Neue E-Bike Regelung soll Klarheit schaffen

Nach wie vor beschreiben viele Autofahrer es als besondere Herausforderung, ein E-Bike aus der Entfernung als solches zu identifizieren und die Geschwindigkeit entsprechend einschätzen zu können. Bislang war es nur Pedelecs, die rechtlich als "normale" Fahrräder gelten, erlaubt, Radwege mitzubenutzen. Warum? Auf einem Pedelec erreicht man die maximale Geschwindigkeit nur, indem man selber kontinuierlich in die Pedale tritt. Mit dem E-Bike übernimmt der Motor die Beschleunigung, wenn gewünscht auch ganz allein.

Umsetzung E-Bike Novelle ist Ländersache

Eine Einschränkung gibt es jedoch: Über die Freigabe der Radwege, die innerorts liegen, entscheiden die Länder. Über die Benutzungserlaubnis sollen an entsprechenden Radwegen Schilder mit dem Hinweis "E-Bikes frei" Auskunft geben. Bisher durften nur die Wege mit einem E-Bike befahren werden, die auch für Mofas freigegeben sind. Was Radwege außerorts betrifft, greift die neue StVo-Regelung jedoch bundesweit. Hier können von Seiten der Länder keine Einschränkungen vorgenommen werden. Da die Regelung jedoch nicht nur die Unfallgefahr minimieren soll, sondern gleichzeitig die sich mehr und mehr durchsetzende Elektromobilität fördern, ist damit zu rechnen, dass die Einschränkungen sich hauptsächlich in Gegenden von Schulen und Kindergärten finden werden.

Gehwege bleiben für E-Bikes und Pedelecs tabu

Ebenfalls einer Aktualisierung wurde die Regelung für die Begleitung Erwachsener von Kindern auf Radwegen unterzogen. Bislang war es so, dass Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr den Gehweg zum Fahren benutzen mussten, Eltern wiederum war dies untersagt. Dies erschwerte die Beaufsichtigung des Kindes. Das wird nun anders: für die Begleitung eines Kindes darf jeweils ein Erwachsener ebenfalls den Gehweg befahren. Aber: Das gilt nur, wenn dieser Erwachsene nicht auf einem E-Bike neben seinem Kind herfährt. 

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