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E-Bike

Was ist ein E-Bike?

Die Schweizer entwickelten Ende der 80er Jahre das erste marktreife Produkt, die Japaner waren 1993 die ersten mit Serienfertigung, die Chinesen produzieren heutzutage jährlich etwa 30 Millionen Stück. In Deutschland hat es den Weg aus der Nische in den Massenmarkt gefunden. Die Rede ist vom Elektrofahrrad… ein Fahrrad, das mit Hilfe eines Elektromotors, einer Batterie und einer Steuereinheit das herkömmliche Fahrradfahren durch zusätzliche Unterstützung vereinfacht.

Obwohl in Europa nach den Niederlanden auch in der Schweiz und Deutschland seit 2008 eine nennenswerte Zahl an Elektrofahrrädern verkauft wird, streitet man sich noch heute über eine allgemeingültige Bezeichnung. Fachlich korrekt ausgedrückt, setzt sich in Europa die Kategorie der Elektrofahrräder aus Pedelec, S-Pedelec und E-Bike zusammen. Das Pedelec (Abkürzung von „pedal electric cycle“) mit Trittunterstützung bis 25 km/h und das S-Pedelec mit bis zu 45 km/h werden vom E-Bike i.e.S. (im engeren Sinne) abgegrenzt, das auch ohne Treten der Pedale elektrische Motorunterstützung nutzen kann. Auch bei E-Bikes i.e.S. ist die Unterstützung auf maximal 45 km/h begrenzt. In der Praxis verwenden viele Marktakteure, Fachzeitschriften oder Marktexperten „E-Bike“ als Synonym für Elektrofahrräder - und damit als Überbegriff für alle genannten Typen. Der Begriff ist geläufiger und soll die breite Masse besser erreichen.

Die Bezeichnung "E-Bike" führt daher oft zu Verwirrungen, denn im Gegensatz zum Pedelec kann das E-Bike auch ohne Treten in die Pedale gefahren werden. Man muss lediglich am Griff drehen oder auf einen Knopf drücken und ab geht's. Die rasante Entwicklung des Marktes hat jedoch dafür gesorgt, dass man heute weniger von Pedelecs, sondern allumfassend von "E-Bikes" spricht.

Die E-Bikes "ohne Treten" fallen in der Regel unter den gesetzlichen Begriff des Leichtkraftrads und dürfen einer Einschränkung gemäß bis 45 km/h schnell werden. Erreicht das E-Bike höhere Geschwindigkeiten, dann ist die Bezeichnung E-Motorrad angebracht.

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Die vom Motor zur Verfügung gestellte Leistung kann durch einen Drehgriff vom Fahrer selbst festgelegt werden. Eine Steigerung der Gesamtleistung lässt sich wie beim Pedelec auch beim E-Bike durch Treten in die Pedale erreichen.

Ein E-Bike mit einem Motor von maximal 500 Watt Leistung und einer Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde gilt in Deutschland als Leichtmofa. Hier besteht in Deutschland keine Helmpflicht. Eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen sind jedoch vorgeschrieben.

Gerade für Fahrer, die aufgrund körperlicher Einschränkungen normalerweise nicht auf ein Fahrrad zurückgreifen können, eignet sich ein E-Bike besonders. Mit Hilfe eines E-Bikes lassen sich auch für untrainierte Fahrer Entfernungen und Steigungen leicht bewältigen.

E-Bikes eignen sich ebenso wie Pedelecs zum Beispiel für den Weg zur Arbeit oder zum Einkaufen. Gerade in der Stadt bieten diese Fahrräder einen enormen Vorteil gegenüber der Autonutzung, beispielsweise beim Parkplatzfinden.

Genau wie beim Pedelec sollte vor dem Kauf auf jeden Fall eine Probefahrt gemacht werden. Die E-Bikes unterscheiden sich oftmals stark in der Handhabung und dem Fahrgefühl. Hier sollte darauf geachtet werden, dass auch verschiedene Gelände ausprobiert werden, um einen guten Gesamteindruck zu bekommen.

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