
Ein E-Bike ist in der Form in der man es kauft, eine überaus komplexe Angelegenheit. Viel mehr als bei einem ummotorisierten Fahrrad ist das perfekte Zusammenspiel aller Zubehörteile eine wichtige Voraussetzung für eine einwandfreie Funktionsweise. Nicht umsonst setzen Premiumhersteller wie z.B. Bosch bei den neuen Antriebssystem auf die perfekte Integration aller Bestandteile.
Dass es nicht problemlos möglich sein kann, einfach so einen den Motor, den Akku oder das Schaltsystem gegen das eines anderen Herstellers einzutauschen, leuchtet daher noch vielen ein. Doch auch beim Tausch des Gepäckträgers oder der Pedalen, was zunächst nach einer banalen Angelenheit klingt, ist Vorsicht geboten.
Um vielen weitverbreiteten Unsicherheiten, die oft Auslöser für Kontroversen auf diesem Gebiet waren, endlich zu Leibe zu rücken, veröffentlichten die Verbände VSF und ZIV zusammen mit dem Zedler-Institut bereits im letzten Herbst einen gemeinsamen Leitfaden. Kurz darauf wurde dieser Leitfaden nochmals aktualisiert und wird seitdem zusätzlich vom Bundesinnungsverband für das Zweiradmechaniker-Handwerk mitgetragen.
Diese vergleichsweise schnelle Aktualisierung war in sofern auch sinnvoll, als das der Leitfaden in den einzelnen Kategorien und deren Inhalten um Erläuterungen ergänzt wurde. Vorrangig richtet sich der Leitfaden an Fahrradhändler- und werkstätten. Davon als Privatperson selber größere Änderungen vorzunehmen ist allein schon aus Garantiegründen definitiv abzuraten.Insgesamt besteht der Leitfaden aus vier Kategorien, die da lauten:
Zur ersten Kategorie gehören Bestandteile wie Motor, Sensor, Elektrische Leitungen und Steuerung. In der zweiten Kategorie befindet sich der Rahmen sowie Bestandteile, die unmittelbar damit zusammenhängen, aber auch Bremsanlage- und beläge bei Felgenbremsen. Für den Gepäckträger findet sich hier der Vermerk, dass dieser unmittelbar die Lastenverteilung am Rad mitbestimme. Sowohl negative wie positive Veränderungen ergeben potentiell ein anderes Fahrverhalten, als vom Hersteller impliziert.
Kategorie 3 beinhaltet, was man auf den ersten Blick nicht umbedingt vermuten würde, den Sattel. Auch hier spiele die veränderte Lastenverteilung eine Rolle, sowie die die Länge der Satttelstreben am Sattelgestell. Alle in Kategorie 4 vorkommenden Bestandteile dürfen zwar problemlos getauscht werden, jedoch in vielen Fällen nicht breiter sein, als die Teile aus der Erstaustattung.
Hier geht es zum kompletten und aktualisierten Leitfaden
Weitere Informationen zur Umrüstung von Sie in unserem Ratgeber Nachrüstung