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Neue EU-Norm für Sicherheitsstandards von Akkus

E-Bike & Pedelec
11.11.2016 - von Julia Brinker
Bild: europa.eu

Bei Samsung hat sich in den letzten Wochen eindrucksvoll gezeigt, was passiert, wenn ein Akku den Anforderungen, denen er ausgesetzt ist, nicht mehr standhalten kann. In Zeiten, in denen der E-Bike-Boom immer größere Kreise zieht, ist eine einheitliche Richtlinie für die Sicherheit von Akkus für E-Bikes und Pedelecs längst überfällig.

Nun haben sich der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) und der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) zusammengetan und in Kooperation mit der Battery Safety Organization BATSO eine Norm angeregt, die die Sicherheitsstandards für Batterien von so genannten "Light Electric Vehicles" festlegen soll. Von der europäischen Normungsorganisation Cenelec wurden diese mit der europäischen Norm EN 60604-1:2016 definiert und Januar 2017 soll diese dann in eine DIN-Norm überführt werden. DIN-Normen werden alle 5 Jahre auf Aktualität überprüft und gegebenenfalls angepasst.

"Klare, technische Orientierung"

Damit ist endlich eine verlässliche Regelung des Rechtsrahmens erreicht, die sowohl für Verbraucher wie für Händler und Hersteller so wichtig ist. Denn je mehr E-Bikes auf europäischen Straßen unterwegs sind, desto mehr ist eine „klare technische Orientierung“ unerlässlich, betont der Geschäftsführer des Zweirad-Industrie-Verbands.

Die Anforderungen an einen Akku sind hoch

Der BATSO-Vorsitzende Stephan Scheuer, der auch an der Erarbeitung der technischen Grundlagen mitgearbeitet hat, weißt überdies noch darauf hin, dass anders als beim Elektroauto der Akku beim Pedelec in der Regel frei liegt oder entnehmbar ist. Damit sind die Sicherheitsanforderungen nochmal ganz andere. Ein Akku muss gegen Überladung, Tiefentladung, Kurschluss, Temperaturschwankungen und Erschütterungen gerüstet sein.

So sehen die Regelungen aus

All dies soll in der neuen Norm nun geregelt sein. Das Ladegerät und der Batterie-Pack sind so abzustimmen, dass ausschließlich die dafür vorgesehen Batterien geladen werden können. Zugehörige Ladegeräte und Batterie müssen sich dafür zweifelsfrei wechselseitig erkennen. Dies kann durch mechanische, elektrische oder elektronische Maßnahmen geschehen. Auch müssen die Steckkontakte so beschaffen sein, dass eine Verbindung der Batterie mit dem Wechselstromnetz oder anderen nicht vorgesehenen Stromquellen sicher verhindert wird.

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