Einige E-Bikes und Pedelecs brauchen eine Betiebserlaubis:
Pedelec
Ein normales Pedelec bedarf keiner Betriebserlaubnis.
Pedelec mit Anfahrthilfe
Ein Pedelec mit Anfahrthilfe bedarf, wie auch das normale Pedelec keine Betriebserlaubnis.
S-Pedelec
Das „schnelle Pedelec“ mit begrenzter Tretunterstützung, fällt unter die rechtliche Kategorie Kleinkraftrad und bedarf daher einer Betriebserlaubnis.
E-Bike
Das E-Bike fällt ebenfalls in die rechtliche Kategorie Kleinkraftrad und benötigt daher ebenfalls eine Betriebserlaubnis.
E- Sccoter
Der E- Scooter bedarf aufgrund der rechtlichen Kategorie Moped ebenfalls eine Betriebserlaubnis.