Sowohl für E-Bikes als auch für viele Pedelecs gibt es Altersbeschränkungen:
Pedelec
Für das normale Pedelec mit Tretunterstützung bis 25km/h gilt keine gesetzliche Altersbeschränkung.
Pedelec mit Anfahrthilfe
Für das Pedelec mit Anfahrthilfe bis 6km/h gilt keine gesetzliche Altersbeschränkung.
S- Pedelec
Für das „schnelle Pedelec“ mit Vollantrieb bis 20km/h gilt eine gesetzliche Altersbeschränkung von 15 Jahren in Verbindung mit der Mofa-Prüfbescheinigung.
E-Bike
Für das Kleinkraftrad E-Bike mit einem Vollantrieb bis zu 20/km/h gilt eine gesetzliche Altersbeschränkung von 15 Jahren, in Verbindung mit der Mofa-Prüfbescheinigung.
E-Scooter/ E-Roller
Für den vollangetriebenen E-Scooter gilt eine gesetzliche Altersbeschränkung von 16 Jahren, in Verbindung mit einem Führerschein der Klasse M.
E- Kraftrad
Für das E-Kraftrad gilt eine gesetzliche Altersbeschränkung von 16 Jahren, in Verbindung mit einem Führerschein der Klasse A1.