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Altersbeschränkung

Sowohl für E-Bikes als auch für viele Pedelecs gibt es Altersbeschränkungen:

Pedelec
Für das normale Pedelec mit Tretunterstützung bis 25km/h gilt keine gesetzliche Altersbeschränkung.
 
Pedelec mit Anfahrthilfe
Für das Pedelec mit Anfahrthilfe bis 6km/h gilt keine gesetzliche Altersbeschränkung.

S- Pedelec
Für das „schnelle Pedelec“ mit Vollantrieb bis 20km/h gilt eine gesetzliche Altersbeschränkung von 15 Jahren in Verbindung mit der Mofa-Prüfbescheinigung.

E-Bike
Für das Kleinkraftrad E-Bike mit einem Vollantrieb bis zu 20/km/h gilt eine gesetzliche Altersbeschränkung von 15 Jahren, in Verbindung mit der Mofa-Prüfbescheinigung.

E-Scooter/ E-Roller
Für den vollangetriebenen E-Scooter gilt eine gesetzliche Altersbeschränkung von 16 Jahren, in Verbindung mit einem Führerschein der Klasse M.

E- Kraftrad
Für das E-Kraftrad gilt eine gesetzliche Altersbeschränkung von 16 Jahren, in Verbindung mit einem Führerschein der Klasse A1.

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