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Helmpflicht

Grundsätzlich besteht für Pedelecs keine Helmpflicht, da sie rechtlich gesehen ein Fahrrad sind. Jedoch wird das Tragen eines Helmes sehr empfohlen, da es wie bei jedem Sturz zu gefährlichen Kopfverletzungen führen kann.

Bikes mit unabhängigem Antrieb fallen laut deutschem Recht unter die Kategorie Kleinkraftrad. Diese dürfen mit Einschränkung bis 45km/h gefahren werden. Für solche E-Bikes und Pedelecs besteht eine Helmpflicht.

Hier eine Übersicht:

  • Pedelec mit Tretunterstützung bis 25km/h
    Besteht keine Helmpflicht
  • Pedelec mit Anfahrhilfe bis 6km/h, danach begrenzte Tretunterstützung bis 25km/h
    Besteht keine Helmpflicht
  • S-Pedelec mit begrenzter Tretunterstützung bis 45km/h
    Besteht eine Helmpflicht
  • E-Bike mit Vollantrieb bis 20km/h, danach begrenzte Tretunterstützung bis 45km/h
    Besteht eine Helmpflicht
  • Leichtmofa mit Vollantrieb
    Besteht keine Helmpflicht
  • E-Scooter mit Vollantrieb
    Besteht eine Helmpflicht
  • E- Kraftrad mit Vollantrieb
    Besteht eine Helmpflicht 

Grundsätzlich wird zumindest das Tragen eines Fahrradhelms empfohlen.

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