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Neue Verkehrsregeln ab 2017- das wird für E-Bike-Fahrer im neuen Jahr wichtig

E-Bike & Pedelec
12.12.2016 - von Julia Brinker
www.pd-f.de / www.fahrer-berlin.de

Die hohen Unfallstatistiken von Fahrradfahrern mit teils tödlichem Ausgang sind traurige Realität und betreffen genauso E-Bike- und Pedelecfahrer. Umso wichtiger ist es, dass auch von politischer Seite alles dafür getan wird, dass diese Zahlen sinken.

Die neuen Verkehrsregeln, die ab dem 1.1.2017 in Kraft treten, sind einer der ersten Schritte, in denen sich glücklicherweise ein Bewusstsein für diese neuen Problemfelder zeigt.

Denn seit das Fahrrad in den letzten Jahren eine Renaissance erfährt, hat sich die Verkehrssituation in den deutschen Innenstädten schon massiv gewandelt. Und durch den anhaltenden und weiter voranschreitenden E-Bike-Boom ist mit noch deutlicheren Veränderungen zu rechnen.

Mehr Tempo-30-Zonen

Die Gesetzesnovelle des Bundesverkehrsministerium ist ein Rundumschlag, der Neuregelungen für alle Verkehrsteilnehmer beinhaltet. Autofahrer müssen künftig bei stockendem oder stehenden Verkehr auf vierspurigen Autobahnen eine dauerhafte Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge bilden. Eine weitere Regelung, die auf den ersten Blick nur Autofahrer betreffen mag, ist jedoch auch für Fahrradfahrer relevant, im Speziellen für Fahrer von S-Pedelecs. Ab dem neuen Jahr soll es für Gemeinden einfacher werden, Tempo-30-Zonen auszuweiten. Damit wird es vor Kindergärten, Schulen und Altenheimen öfter die neuen Geschwindigkeitsbegrenzungen geben. Und das gilt natürlich ebenso die all diejenigen, die mit ihrem Speed-Pedelec schneller als 30 km/h fahren dürfen.

Fahrradfahrer stehen und fahren zusammen mit den Autos

Für viele Fahrrad- und auch Pedelecfahrer herrschte oft große Ungewissheit darüber, an welcher Ampel man sich als auf dem Radweg zu orientieren hat. An manchen Radwegen gibt es zwar bereits spezielle Radfahrerampeln, jedoch längst nicht an allen. Das führte oft dazu, dass Fahrradfahrer sich an der Fußgängerampel orientierten- nicht zuletzt, weil die immer ein paar Sekunden eher grün wird. Das ist ab dem 1. Januar nicht mehr erlaubt. Künftig gilt für alle Benutzer von Radwegen: Gefahren wird erst, wenn die Autoampel grün zeigt.

E-Bike-Wege

Eine Ausnahme gibt es freilich für Begleitpersonen von Kindern, die auf dem Fahrrad den Gehweg benutzen würden. Denn auch das ist Bestandteil der Gesetzesnovelle: Wer mit einem Kind unterwegs ist, darf ebenfalls auf dem Bürgersteig fahren. Einzige Bedingung: Fußgänger haben immer Vorrang, ihr Tempo ist das maßgebliche. Außerdem gilt das nur für Begleitpersonen auf nichtmotorisierten Fahrrädern. Auf einem E-Bike ist der Gehweg tabu. Dafür sollen aber die Radwege nach und nach für Pedelecfahrer frei gegeben werden. Ob diese „Freigabe“ auf einen Radweg zutrifft, wird an einem Schild mit der Aufschrift „E-Bike frei“ erkennbar sein. Auch hier die Einschränkung: Mit E-Bikes sind lediglich die gemeint, die nur bis 25 km/h unterstützen. Speed-Pedelecs mit Tretunterstützung bis 40 km/h werden in der StVo nicht mehr als Fährräder, sondern als Kraftfahrzeuge betrachtet.

Bei aller Klarheit, die diese neuen Verkehrsregeln bringen und die ebenso erfreulich ist, müssen in einem nächsten Schritt die Verkehrswege so gestaltet werden, dass diese auch Anwendung finden können. Will heißen: Mehr Radwege braucht das Land!

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