Es tut sich was in Sachen Einkommenssteuerrecht: Der geldwerte Vorteil für eine Überlassung eines betrieblichen Fahrrads bzw Pedelecs durch den Arbeitgeber muss vom Arbeitnehmer in Zukunft nicht mehr versteuert werden! Das hat der Bundestag vergangenen Mittwoch beschlossen.
Der Gesetzentwurf im Einkomensteuerrecht sieht auch Änderungen an den Vorschriften über die Privatnutzung von Dienstwagen vor. Bisher muss die private Nutzung eines Dienstwagens mit einem Prozent des inländischen Listenpreises für jeden Kalendermonat versteuert werden. Für E-Autos, die nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2022 angeschafft werden, sinkt dieser Wert auf 0,5 Prozent. Nach einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen werden extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge nur in die Neuregelung einbezogen, wenn die Reichweite des Elektroantriebs mindestens 50 Kilometer beträgt und ein bestimmter CO2-Wert nicht überschritten wird.
Neben der Steuerfreiheit für die Nutzung von betrieblichen Fahrrädern werden auch Arbeitgeberzuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte per Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen in Zukunft steuerfrei gestellt. Die Änderungen sollen zu Beginn nächsten Jahres in Kraft treten, sprich: ab 01.01.2019.
Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion würdigte die gegenüber dem Regierungsentwurf vorgenommen Verbesserungen. Von der SPD-Fraktion kam der Hinweis, dass mit der Anrechnung auf die steuerliche Entfernungspauschale sichergestellt sei, dass es keine doppelte Förderung gebe. Die AfD-Fraktion bezeichnete die Maßnahmen zugunsten der Elektromobilität als "Verhaltenslenkung", die im Einkommensteuerrecht nichts zu suchen habe. Sie argumentierte, dass Energiepolitik nicht über das Steuerrecht erfolgen dürfe.
Die Linksfraktion hätte sich eine grundlegende Änderung der Dienstwagenbesteuerung gewünscht. Es müsse zu einer Ausrichtung auf den CO2-Ausstoß kommen. Die Maßnahmen für Nutzer von Fahrrädern, Pedelcs und Jobtickets wurden von Bündnis90/Grüne begrüßt.
Text: Marc Burger